Verkauf
Beim Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
Der Bedarfsausweis bewertet Ihr Gebäude anhand von Gebäudehülle, Anlagentechnik und standardisierten Nutzungsbedingungen. Wir erfassen die relevanten Daten persönlich, prüfen sie fachlich und erstellen den Energieausweis GEG-konform.
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs eines Gebäudes erstellt. Anders als beim Verbrauchsausweis werden dafür keine Heizkostenabrechnungen aus den vergangenen Jahren benötigt.
In die Berechnung fließen Gebäudegröße, Form, Dämmstandard, Fenster, Türen, Wärmebrücken, Heizung, Warmwasserbereitung und weitere Anlagentechnik ein. Das Ergebnis ist damit weitgehend unabhängig vom individuellen Heizverhalten der aktuellen Bewohner.
Gerade bei älteren, kleinen oder energetisch unklaren Gebäuden ist der Bedarfsausweis oft die rechtlich richtige und fachlich aussagekräftigere Lösung.
Ein gültiger Bedarfsausweis kann in typischen Immobilienprozessen genutzt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Beim Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
Bei Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern kein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt.
Für ein neu errichtetes Gebäude wird nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften erstellt.
Bei bestimmten umfassenden Änderungen und energetischer Gesamtbilanzierung kann ein neuer Bedarfsausweis erforderlich werden.
Je vollständiger die Datengrundlage ist, desto schneller kann der Bedarfsausweis erstellt werden. Fehlende Dokumente schließen die Ausstellung nicht automatisch aus.
Besonders hilfreich sind Fotos der Gebäudeansichten, Fenster, Heizungsanlage und Typenschilder. Im Video- oder Vor-Ort-Termin klären wir, welche Angaben noch fehlen.
Der Bedarfsausweis ist die richtige Wahl, wenn das Gebäude rechnerisch bewertet werden muss oder wenn Verbrauchsdaten fehlen, unvollständig oder nicht belastbar sind.
Der Ablauf bleibt schlank, aber fachlich belastbar: Datenerfassung, Berechnung, Plausibilitätsprüfung und digitale Bereitstellung greifen ineinander.
Sie entscheiden zwischen geführter Videoaufnahme und vollständiger Aufnahme vor Ort.
Vorhandene Pläne, Fotos, Heizungsdaten und Sanierungsnachweise werden vorbereitet.
Per Video führen Sie uns durch das Gebäude, vor Ort übernehmen wir die Erfassung direkt.
Wir modellieren das Gebäude, berechnen den Energiebedarf und prüfen das Ergebnis fachlich.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Energieausweis registriert und ausgestellt.
Sie erhalten den Bedarfsausweis digital und können ihn für Verkauf oder Vermietung verwenden.
Der Bedarfsausweis braucht belastbare Gebäudedaten. Deshalb bieten wir zwei Servicewege, die Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung, Berechnung und Ausstellung professionell zusammenführen.
In einem geführten Videotermin erfassen wir gemeinsam die Gebäudehülle, Heizungsanlage und vorhandene Unterlagen. Sie zeigen uns die relevanten Bereiche, wir übernehmen die fachliche Berechnung und Ausstellung.
Ein Ingenieur nimmt die erforderlichen Daten direkt an Ihrem Gebäude auf, prüft vorhandene Unterlagen und ermittelt fehlende Informationen, soweit möglich, vor Ort.
Für den Videotermin benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet mit Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Heizungsraum, Außenansichten und relevante Gebäudebereiche sollten zugänglich sein.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach bestimmten umfangreichen Änderungen am Gebäude kann bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Nein. Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt. Verbrauchsabrechnungen können ergänzend hilfreich sein, sind aber nicht die Berechnungsgrundlage.
Ja, sofern Gebäude, Anlagentechnik und Unterlagen im Videotermin ausreichend plausibel erfasst werden können. Falls Angaben fehlen, fordern wir ergänzende Unterlagen an oder empfehlen eine Vor-Ort-Aufnahme.
Je nach Gebäude können erforderliche Daten über Fotos, Maße, eine geführte Videoaufnahme oder einen Termin vor Ort ermittelt werden.
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer einzelnen Wohnung wird daher normalerweise der Ausweis des Gesamtgebäudes verwendet.
Bei bestehenden Gebäuden enthält der Energieausweis gegebenenfalls kurze Modernisierungsempfehlungen. Diese ersetzen keine ausführliche Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan.
* Energieausweise werden grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Nach bestimmten umfangreichen Änderungen am Gebäude kann bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
** Nach vollständiger Datenerfassung, Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgreicher Plausibilitätsprüfung. Bei komplexen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Der angegebene Vor-Ort-Preis gilt vorbehaltlich Gebäudeumfang, Region und Zugänglichkeit. Mögliche Anfahrts- oder Mehrkosten werden vor der Beauftragung transparent abgestimmt.