Hausverkauf
Potenzielle Käufer müssen den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er zu übergeben.
Schnell, professionell und von Ingenieuren geprüft: Beantragen Sie Ihren Verbrauchsausweis bequem online für Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung Ihres Wohngebäudes.
Der Verbrauchsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs. Verwendet werden insbesondere Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten.
Die Verbrauchswerte werden witterungsbereinigt, damit ungewöhnlich warme oder kalte Jahre das Ergebnis nicht unverhältnismäßig beeinflussen. Längere Leerstände müssen ebenfalls rechnerisch berücksichtigt werden.
Da der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch beruht, wird sein Ergebnis auch durch das Heiz- und Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst.
Ein zulässiger und gültiger Verbrauchsausweis kann in typischen Immobilienprozessen eingesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Potenzielle Käufer müssen den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er zu übergeben.
Bei Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt.
Auch bei Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes beziehungsweise einer selbstständigen Nutzungseinheit kann die Vorlagepflicht gelten.
Liegt der Ausweis bereits vor, müssen bestimmte Angaben daraus in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden.
Für eine schnelle Bearbeitung sollten Sie die wichtigsten Gebäude-, Heizungs- und Verbrauchsdaten bereithalten. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen geeignet sind? Senden Sie uns die vorhandenen Dokumente im nächsten Schritt. Wir prüfen, welche Angaben noch benötigt werden.
Ein Verbrauchsausweis ist nicht für jedes Wohngebäude möglich. Entscheidend sind Gebäudetyp, Baualter, energetischer Zustand und die Qualität der Verbrauchsdaten.
Der Prozess ist digital, nachvollziehbar und fachlich geprüft. Bei Unklarheiten melden wir uns, bevor ein falscher Ausweis erstellt wird.
Entscheiden Sie sich für Self-Service, digitale Begleitung oder eine persönliche Aufnahme vor Ort.
Tragen Sie Gebäudedaten ein und stellen Sie Verbrauchsunterlagen für die fachliche Prüfung bereit.
Ein qualifizierter Ingenieur prüft Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Angaben.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren registrierten Verbrauchsausweis digital.
Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie benötigen: von der selbstständigen Datenerfassung bis zur persönlichen Begleitung bei unklaren Unterlagen.
Sie tragen Gebäude- und Verbrauchsdaten selbst ein und laden vorhandene Abrechnungen im nächsten Schritt hoch. Wir prüfen Ihre Angaben fachlich und erstellen den Energieausweis.
In einem persönlichen Videotermin gehen wir die erforderlichen Informationen gemeinsam mit Ihnen durch und klären Abrechnungen, Leerstände oder Unsicherheiten direkt.
Wir übernehmen die Aufnahme der relevanten Gebäudedaten vor Ort, sichten Heizungs- und Verbrauchsunterlagen und klären besondere Gebäudesituationen persönlich.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Werden bestimmte umfassende Änderungen am Gebäude durchgeführt, kann bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich sein.
Nicht in jedem Fall. Eigentümer dürfen die erforderlichen Daten bereitstellen. Der Aussteller muss diese jedoch sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht ungeprüft verwenden.
Sie können die erforderlichen Daten selbst erfassen. Prüfung und Ausstellung erfolgen anschließend durch eine entsprechend berechtigte Person.
In der Regel nicht. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Benötigt werden Verbrauchsdaten, die das gesamte Gebäude abbilden.
Wir prüfen zunächst, ob sich fehlende Angaben ergänzen oder nachvollziehbar ermitteln lassen. Sind keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorhanden, kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein.
Nein. Der Verbrauchsausweis zeigt einen witterungsbereinigten Energiekennwert. Die tatsächlichen Kosten hängen zusätzlich von Nutzerverhalten, Energiepreisen und weiteren Faktoren ab.
* Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Er kann seine Gültigkeit vorher verlieren, wenn aufgrund bestimmter Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
** Nach Eingang aller vollständigen und plausiblen Angaben und Unterlagen.