Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis online erstellen lassen

Schnell, professionell und von Ingenieuren geprüft: Beantragen Sie Ihren Verbrauchsausweis bequem online für Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung Ihres Wohngebäudes.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs. Verwendet werden insbesondere Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten.

Die Verbrauchswerte werden witterungsbereinigt, damit ungewöhnlich warme oder kalte Jahre das Ergebnis nicht unverhältnismäßig beeinflussen. Längere Leerstände müssen ebenfalls rechnerisch berücksichtigt werden.

Da der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch beruht, wird sein Ergebnis auch durch das Heiz- und Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst.

Der Ausweis enthält unter anderem

  • Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch
  • wesentliche Energieträger
  • Energieeffizienzklasse
  • Angaben zu Heizung und Warmwasserbereitung
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Registriernummer und Angaben zum Aussteller
Verwendung

Wofür kann der Verbrauchsausweis verwendet werden?

Ein zulässiger und gültiger Verbrauchsausweis kann in typischen Immobilienprozessen eingesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hausverkauf

Potenzielle Käufer müssen den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er zu übergeben.

Neuvermietung

Bei Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt.

Verpachtung oder Leasing

Auch bei Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes beziehungsweise einer selbstständigen Nutzungseinheit kann die Vorlagepflicht gelten.

Immobilienanzeigen

Liegt der Ausweis bereits vor, müssen bestimmte Angaben daraus in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine schnelle Bearbeitung sollten Sie die wichtigsten Gebäude-, Heizungs- und Verbrauchsdaten bereithalten. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.

Angaben zum Gebäude

  • vollständige Gebäudeanschrift
  • Gebäudeart und Baujahr
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • gesamte Wohnfläche
  • beheizter Keller, sofern vorhanden
  • früherer Energieausweis, sofern vorhanden

Angaben zur Heizung

  • Art der Heizungsanlage
  • verwendeter Energieträger
  • Baujahr des Wärmeerzeugers
  • zentrale oder dezentrale Warmwasserbereitung
  • weitere Wärmeerzeuger, Solarthermie oder Lüftung

Verbrauchsunterlagen

  • Heizkostenabrechnungen
  • Gas-, Fernwärme- oder Ölrechnungen
  • Verbrauchsmengen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten
  • aktuelle Abrechnungsperiode, deren Ende grundsätzlich nicht länger als 18 Monate zurückliegt

Besonderheiten

  • Zeiträume mit Leerstand
  • Wechsel der Heizungsanlage
  • Änderungen des Energieträgers
  • Anbauten oder Änderungen der Wohnfläche
  • gewerblich genutzte Gebäudeteile

Sie sind unsicher, welche Unterlagen geeignet sind? Senden Sie uns die vorhandenen Dokumente im nächsten Schritt. Wir prüfen, welche Angaben noch benötigt werden.

Voraussetzungen

Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?

Ein Verbrauchsausweis ist nicht für jedes Wohngebäude möglich. Entscheidend sind Gebäudetyp, Baualter, energetischer Zustand und die Qualität der Verbrauchsdaten.

Verbrauchsausweis grundsätzlich möglich

  • bestehendes Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen
  • Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977
  • älteres kleines Wohngebäude mit erreichtem Wärmeschutzniveau von 1977
  • vollständige und geeignete Verbrauchsdaten liegen vor

In der Regel Bedarfsausweis erforderlich

  • Neubau
  • Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen
  • Bauantrag vor dem 1. November 1977
  • Wärmeschutzniveau von 1977 wird nicht erreicht
  • Verbrauchsdaten fehlen oder sind nicht ausreichend
Ablauf

So erhalten Sie Ihren Verbrauchsausweis

Der Prozess ist digital, nachvollziehbar und fachlich geprüft. Bei Unklarheiten melden wir uns, bevor ein falscher Ausweis erstellt wird.

  1. 01

    Service auswählen

    Entscheiden Sie sich für Self-Service, digitale Begleitung oder eine persönliche Aufnahme vor Ort.

  2. 02

    Angaben übermitteln

    Tragen Sie Gebäudedaten ein und stellen Sie Verbrauchsunterlagen für die fachliche Prüfung bereit.

  3. 03

    Fachliche Prüfung

    Ein qualifizierter Ingenieur prüft Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Angaben.

  4. 04

    Energieausweis erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren registrierten Verbrauchsausweis digital.

Service wählen

Wählen Sie den passenden Service

Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie benötigen: von der selbstständigen Datenerfassung bis zur persönlichen Begleitung bei unklaren Unterlagen.

Self-Service digital

Einfach online selbst erfassen

Sie tragen Gebäude- und Verbrauchsdaten selbst ein und laden vorhandene Abrechnungen im nächsten Schritt hoch. Wir prüfen Ihre Angaben fachlich und erstellen den Energieausweis.

ab 80,00 €

Geeignet, wenn

  • alle Verbrauchsabrechnungen vollständig vorliegen
  • Ihnen die wichtigsten Gebäudedaten bekannt sind
  • Sie den Ausweis möglichst günstig und schnell erhalten möchten
Full-Service vor Ort

Persönliche Datenaufnahme am Gebäude

Wir übernehmen die Aufnahme der relevanten Gebäudedaten vor Ort, sichten Heizungs- und Verbrauchsunterlagen und klären besondere Gebäudesituationen persönlich.

nach Aufwand

Geeignet, wenn

  • Gebäudedaten oder Unterlagen unvollständig sind
  • mehrere Heizsysteme vorhanden sind
  • Sie die Datenerfassung vollständig abgeben möchten
FAQ

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis

Wie lange ist der Verbrauchsausweis gültig?

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Werden bestimmte umfassende Änderungen am Gebäude durchgeführt, kann bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich sein.

Ist ein Vor-Ort-Termin vorgeschrieben?

Nicht in jedem Fall. Eigentümer dürfen die erforderlichen Daten bereitstellen. Der Aussteller muss diese jedoch sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht ungeprüft verwenden.

Kann ich den Verbrauchsausweis selbst erstellen?

Sie können die erforderlichen Daten selbst erfassen. Prüfung und Ausstellung erfolgen anschließend durch eine entsprechend berechtigte Person.

Reichen Verbrauchswerte einer einzelnen Wohnung?

In der Regel nicht. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Benötigt werden Verbrauchsdaten, die das gesamte Gebäude abbilden.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Wir prüfen zunächst, ob sich fehlende Angaben ergänzen oder nachvollziehbar ermitteln lassen. Sind keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorhanden, kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein.

Sind die tatsächlichen Heizkosten ablesbar?

Nein. Der Verbrauchsausweis zeigt einen witterungsbereinigten Energiekennwert. Die tatsächlichen Kosten hängen zusätzlich von Nutzerverhalten, Energiepreisen und weiteren Faktoren ab.

Hinweise

* Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Er kann seine Gültigkeit vorher verlieren, wenn aufgrund bestimmter Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

** Nach Eingang aller vollständigen und plausiblen Angaben und Unterlagen.